DISKUSSIONSVERANSTALTUNG:

Friedens und Sicherheitspolitik – wohin mit der Wehrpflicht?


Die Friedens- und Sicherheitspolitik findet in Normalzeiten wenig Aufmerksamkeit und ist doch fundamental wichtig denn:

Ohne Frieden ist alles andere nichts! ( Winni Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag)

Die politische Lage hat sich in den letzten Jahren gerade in Europa gravierend verändert. Durch das Zusammenwachsen der europäischen Länder und der damit einhergehenden Aufgabenveränderung der Bundeswehr, weg von der Landesverteidigung hin zu Kriseneinsätzen, wird eine Reform der Bundeswehr immer notwendiger.

Die Hauptaufgaben werden in Zukunft internationale Krisenverhütung- und -bewältigung sein.

Für den Bundestagsabgeordneten Winni Nachtwei sind für diese zukünftigen Aufgaben 220 000 Soldaten ausreichend und eine allgemeine Wehrpflicht nicht mehr
notwendig. Zumal eine Wehrgerechtigkeit – alle jungen Männer müssen zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezogen werden - schon lange nicht mehr gewährleistet ist. Nur mehr 13 Prozent eines Männerjahrganges müssen heute noch mit einer Einberufung rechnen.

Die Grünen fordern daher die Abschaffung der Wehrpflicht und stattdessen einen freiwilligen, flexiblen Kurzdienst.

Doch nicht nur die personellen Veränderungen sind wichtig, auch die Aufgabenbegrenzung. Auf der Grundlage der Verfassung sollte ein Bundeswehraufgabengesetz eine Begrenzung der Bundeswehraufgaben auf einen friedensstiftenden Auftrag festlegen.

Nie wieder Krieg!

Wer würde diesen Satz nicht unterschreiben! Doch die Realtiät sieht anders aus: Völkermord in Ruanda, Tschetschenienkrieg, Krieg im Kongo, Krieg
im Irak, Völkermord in Darfur. Es war und ist immer wieder dasselbe Versagen:

- mangelndes Interesse,
- Uneinigkeit der Staatengemeinschaft,
- mangelnder Wille, bestehendes Recht durchzusetzen
und schließlich
- mangelnde Fähigkeit der zivilen und militärischen Friedenssicherung.

Vielleicht könnte eine Bundeswehr mit einer Begrenzung auf einen friedensstiftenden Auftrag, mit entsprechender Ausrüstung und Ausbildung dazu beitragen solche Katastrophen zu verhindern. Wobei auch Friedenseinsatze und Kriseninterventionen zukünftig nur im Rahmen der Ziele und Regeln der Vereinten Nationen, des Grundgesetzes und des Völkerrechtes möglich sein dürfen.






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