Die Friedens- und Sicherheitspolitik findet in Normalzeiten wenig
Aufmerksamkeit und ist doch fundamental wichtig denn:
Ohne Frieden ist alles andere nichts! ( Winni
Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag)
Die politische Lage hat sich in den letzten Jahren gerade in Europa
gravierend verändert. Durch das Zusammenwachsen der europäischen
Länder und der damit einhergehenden Aufgabenveränderung der
Bundeswehr, weg von der Landesverteidigung hin zu Kriseneinsätzen,
wird eine Reform der Bundeswehr immer notwendiger.
Die Hauptaufgaben werden in Zukunft internationale Krisenverhütung-
und -bewältigung sein.
Für den Bundestagsabgeordneten Winni Nachtwei sind für diese
zukünftigen Aufgaben 220 000 Soldaten ausreichend und eine allgemeine
Wehrpflicht nicht mehr
notwendig. Zumal eine Wehrgerechtigkeit alle jungen Männer
müssen zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezogen werden - schon
lange nicht mehr gewährleistet ist. Nur mehr 13 Prozent eines Männerjahrganges
müssen heute noch mit einer Einberufung rechnen.
Die Grünen fordern daher die Abschaffung der Wehrpflicht und
stattdessen einen freiwilligen, flexiblen Kurzdienst.
Doch nicht nur die personellen Veränderungen sind wichtig, auch
die Aufgabenbegrenzung. Auf der Grundlage der Verfassung sollte ein
Bundeswehraufgabengesetz eine Begrenzung der Bundeswehraufgaben auf
einen friedensstiftenden Auftrag festlegen.
Nie wieder Krieg!
Wer würde diesen Satz nicht unterschreiben! Doch die Realtiät
sieht anders aus: Völkermord in Ruanda, Tschetschenienkrieg, Krieg
im Kongo, Krieg
im Irak, Völkermord in Darfur. Es war und ist immer wieder dasselbe
Versagen:
- mangelndes Interesse,
- Uneinigkeit der Staatengemeinschaft,
- mangelnder Wille, bestehendes Recht durchzusetzen
und schließlich
- mangelnde Fähigkeit der zivilen und militärischen Friedenssicherung.
Vielleicht könnte eine Bundeswehr mit einer Begrenzung auf
einen friedensstiftenden Auftrag, mit entsprechender Ausrüstung
und Ausbildung dazu beitragen solche Katastrophen zu verhindern. Wobei
auch Friedenseinsatze und Kriseninterventionen zukünftig nur im
Rahmen der Ziele und Regeln der Vereinten Nationen, des Grundgesetzes
und des Völkerrechtes möglich sein dürfen.